Traktor

6 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die Fahrerlaubnis beantragt werden.

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung abgelegt werden.

Aushändigung des Führerscheins erst mit Erreichen des Mindestalters.

Natürlich darf schon vorher mit dem Unterricht anfangen, um pünktlich mit dem Führerschein fertig zu werden!

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Spaß am lernen
Freude am Fahren!

Klasse T

Traktoren der Land- und Forstwirtschaft (auch LoF genannt) bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Bis max. 2 Anhänger.

Mit 16 max. 40 km/h Traktoren.
Ab 18 Jahren dann auch bis 60 Km/h Traktoren.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.  Beinhaltet Klasse L, AM.

Mindestalter 16 Jahre.

Klasse L

Traktoren der Land- und Forstwirtschaft(auch LoF genannt) bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Bis zu 2 zulassungsfreie Anhänger dürfen mitgeführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Beinhaltet Mofa.





Mindestalter 16 Jahre.

Theorie:

Ersterteilung 12 Grundunterrichte à 90 Minuten.
Erweiterung einer Fahrterlaubnis 6 Grundunterrichte à 90 Minuten.

Gilt nicht für BE, A2 oder A Aufstiegsausbildung und die Klassen B96 und B196 da hier eine Fahrerschulung gemacht wird.

Praktische Ausbildung:

Für Klasse L, T gibt es keine besonderen Ausbildungsfahrten.

spezifische Unterrichte:

2 für Klasse L

6 für Klasse T

Die klassenspezifischen Unterrichte müssen alle besucht werden. Die Grundunterrichte dürfen auch mal doppelt oder dreifach besucht werden, da Schichtarbeit, oder andere sozialen Verpflichtungen es nicht anders erlauben.