PKW

6 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die Fahrerlaubnis beantragt werden.

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung abgelegt werden.

Aushändigung des Führerscheins erst mit Erreichen des Mindestalters.

Natürlich darf schon vorher mit dem Unterricht anfangen, um pünktlich mit dem Führerschein fertig zu werden!

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Spaß am lernen
Freude am Fahren!

Klasse BF-17

Begleitetes Fahren mit 17. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ununterbrochen (also auch ohne 1-monatiges Fahrverbot) den Klasse B Führerschein besitzen und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungs-Register in Flensburg eingetragen haben. Es muss auch kein Familienmitglied sein. Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freunde der Familie können sich auch als Begleitperson eintragen lassen. Der Umfang der Ausbildung ist der Gleiche wie bei Klasse B. Eine Kombination mit Klasse BE ist möglich.

Mindestalter 17 Jahre.

Klasse B

Alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge bis max. 3500 KG zulässige Gesamtmasse. Dazu gehören auch LKW, Wohnmobile und im beschränkten Umfang darf man mit Klasse B auch Anhänger-Kombinationen fahren. Mindestalter 18 Jahre. Beinhaltet Klasse AM und L. Diese Klassen dürfen im Rahmen des BF-17 Führerscheines auch ohne Begleitperson gefahren werden.



Mindestalter 16 Jahren

Theorie:

Ersterteilung 12 Grundunterrichte à 90 Minuten.
Erweiterung einer Fahrterlaubnis 6 Grundunterrichte à 90 Minuten.

Gilt nicht für BE, A2 oder A Aufstiegsausbildung und die Klassen B96 und B196 da hier eine Fahrerschulung gemacht wird.

Praktische Ausbildung:

Für Klasse B gilt:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

spezifische Unterrichte:

2 für Klasse B

Die klassenspezifischen Unterrichte müssen alle besucht werden. Die Grundunterrichte dürfen auch mal doppelt oder dreifach besucht werden, da Schichtarbeit, oder andere sozialen Verpflichtungen es nicht anders erlauben.