Motorrad

6 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die Fahrerlaubnis beantragt werden.

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung abgelegt werden.

Aushändigung des Führerscheins erst mit Erreichen des Mindestalters.

Natürlich darf schon vorher mit dem Unterricht anfangen, um pünktlich mit dem Führerschein fertig zu werden!

You need English lessons? Your welcome!
We are able to teach all lessons in English. Feel free and ask for more informations.

Spaß am lernen
Freude am Fahren!

Alle Motorradklassen mit Gegensprechfunk.
Immer im Kontakt zum Fahrlehrer.
Bei Unsicherheit, unklarer Verkehrslage oder dem Wunsch mal Pause zu machen: Einfach fragen.

Klasse A

Motorräder ohne Leistungsbeschränkung ab 24 Jahren, oder schon nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 mit reduzierter Ausbildung.

Klasse A2

Motorräder bis 35 KW (48 PS) und mindestens 175 KG Leermasse (sonst Leistungsreduzierung erforderlich) nach 2 Jahren A1 mit reduzierter Ausbildung.





Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A1

ab 16 Jahren bis 125 ccm und max. 11 KW (15 PS) mindestens 110 KG Leermasse (sonst Leistungsreduzierung erforderlich).





Mindestalter 16 Jahre.

Klasse AM

ab 16 Jahre alle 2, 3 und 4-rädrigen Kraftfahrzeuge bis 45 km/h max. 350 KG Leermasse. Bei Diesel- und Elektrofahrzeugen max. 4 KW (5,4 PS).





Mindestalter 16 Jahre

Klasse B196

Nach 5 Jahren Klasse B darf man nach einer Fahrerschulung Fahrzeuge der Klasse A1 fahren.
Aber: Gilt nur innerhalb Deutschlands und es ist kein reduzierter Aufstieg auf Klasse A2 möglich. Möchte man später auf A2 oder A erweitern, muss man eine komplette Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung ablegen.

Theorie:

Ersterteilung 12 Grundunterrichte à 90 Minuten.
Erweiterung einer Fahrterlaubnis 6 Grundunterrichte à 90 Minuten.

Gilt nicht für BE, A2 oder A Aufstiegsausbildung und die Klassen B96 und B196 da hier eine Fahrerschulung gemacht wird.

Praktische Ausbildung:

Für Klasse A, A2, A1 gilt:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Für Klasse AM gibt es keine besonderen Ausbildungsfahrten.

spezifische Unterrichte:

2 für Klasse AM

4 für Klasse A, A2, A1

Die klassenspezifischen Unterrichte müssen alle besucht werden. Die Grundunterrichte dürfen auch mal doppelt oder dreifach besucht werden, da Schichtarbeit, oder andere sozialen Verpflichtungen es nicht anders erlauben.