mofa

6 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die Fahrerlaubnis beantragt werden.

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung abgelegt werden.

Aushändigung des Führerscheins erst mit Erreichen des Mindestalters.

Natürlich darf schon vorher mit dem Unterricht anfangen, um pünktlich mit dem Führerschein fertig zu werden!

You need English lessons? Your welcome!
We are able to teach all lessons in English. Feel free and ask for more informations.

Spaß am lernen
Freude am Fahren!

Mofa

6 mal Theorie à 90 Minuten
Alle 6 Themen müssen besucht werden
90 Minuten im Einzelunterricht oder 120 Minuten im Gruppenunterricht praktische Unterricht
2 bis 4-rädrige Fahrzeuge bis 25 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.





Mindestalter 15 Jahre.

Theorie:

Ersterteilung 12 Grundunterrichte à 90 Minuten.
Erweiterung einer Fahrterlaubnis 6 Grundunterrichte à 90 Minuten.

Gilt nicht für BE, A2 oder A Aufstiegsausbildung und die Klassen B96 und B196 da hier eine Fahrerschulung gemacht wird.

Praktische Ausbildung:

Erweiterung einer Fahrterlaubnis 6 Grundunterrichte à 90 Minuten

Die klassenspezifischen Unterrichte müssen alle besucht werden. Die Grundunterrichte dürfen auch mal doppelt oder dreifach besucht werden, da Schichtarbeit, oder andere sozialen Verpflichtungen es nicht anders erlauben.

Aufbauseminare:

Aufbauseminare nach §2a im Rahmen der Probezeit 4 mal 135 Minuten Seminar und eine Fahrprobe von je 30 Minuten zwischen der ersten
und zweiten Seminareinheit.
Maximal 12 Teilnehmer.
Sollte man im Rahmen der Probezeit auffallen (also ein Bußgeld von 60,00 € oder mehr bekommen, was fast immer einen Punkt in Flensburg auslöst)
wird man von der Verwaltungsbehörde aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
In der Regel bekommt man eine Frist von 3 Monaten gesetzt.