LKW

6 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die Fahrerlaubnis beantragt werden.

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung abgelegt werden.

Aushändigung des Führerscheins erst mit Erreichen des Mindestalters.

Natürlich darf schon vorher mit dem Unterricht anfangen, um pünktlich mit dem Führerschein fertig zu werden!

You need English lessons? Your welcome!
We are able to teach all lessons in English. Feel free and ask for more informations.

Spaß am lernen
Freude am Fahren!

Klasse C

Alle Solo-LKW. Anhänger bis max. 750KG zulässige Gesamtmasse erlaubt.

Mindestalter 21 Jahre.


Muss alle 5 Jahre verlängert werden. Beinhaltet auch Klasse C1.

Mindestalter 21Jahre.

Für gewerblichen Güterverkehr braucht man zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation.

Klasse CE

Alle LKW auch mit Anhänger beinhaltet Klasse T, BE und C1E. Muss alle 5 Jahre verlängert werden.

Mindestalter 21 Jahre.

Für gewerblichen Güterverkehr braucht man zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation.

Theorie:

Ersterteilung 12 Grundunterrichte à 90 Minuten.
Erweiterung einer Fahrterlaubnis 6 Grundunterrichte à 90 Minuten.

Gilt nicht für BE, A2 oder A Aufstiegsausbildung und die Klassen B96 und B196 da hier eine Fahrerschulung gemacht wird.

Praktische Ausbildung:

Für Klasse C gilt:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Für Klasse CE gilt:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrt
3 Nachtfahrt

Für Klasse C/CE gilt:
8 Überlandfahrten
3 Autobahnfahrt
3 Nachtfahrten

Bei gleichzeitiger Ausbildung und Beantragung (Bonus-Regel).  Alle Sonderfahrten müssen vor der praktischen Klasse C Prüfung absolviert sein.

spezifische Unterrichte:

10 für Klasse C

4 für Klasse CE

Die klassenspezifischen Unterrichte müssen alle besucht werden. Die Grundunterrichte dürfen auch mal doppelt oder dreifach besucht werden, da Schichtarbeit, oder andere sozialen Verpflichtungen es nicht anders erlauben.